| Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung | Die deutsche Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist Teil des deutschen Schifffahrtsrechts.
Sie gilt auf den in ihr benannten Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt. Auf Rhein, Mosel, Donau und Bodensee gelten eigene Schifffahrtsordnungen. Auf Teilen der Elbe, der Weser und der Ems, sowie auf dem Nord-Ostsee-Kanal gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Die BinSchStrO gilt für alle darauf betriebenen Fahrzeuge. Sportboote gelten als Kleinfahrzeuge, die Fahrzeugen der Berufsschifffahrt auszuweichen haben.
Im ersten Teil der BinSchStrO werden u.a. Fahrregeln, Ausrüstungspflichten sowie Tag- und Nachtzeichen der Fahrzeuge und der Wasserstraßen festgelegt. Der zweite Teil enthält für 18 regionale Bereiche Sondervorschriften, die z.B. die Maße der Fahrzeuge und ihren Tiefgang spezifisch begrenzen oder Höchstgeschwindigkeiten festlegen. Der dritte Teil der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung enthält Vorschriften zum Gewässerschutz und zur Abfallbeseitigung.
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